Digitale Barrierefreiheit: Das Gesetz. Rechtliche Grundlagen ab 2025.

By

Die Vorträge auf unserer Onlinekonferenz CXcon zum Thema “Digitale Barrierefreiheit neu denken” haben alle mit Nachdruck darauf hingewiesen: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist verabschiedet. 2025 ist die Deadline: Alle Online-Angebote müssen barrierefrei werden. Wirklich alle? Und wer genau ist verpflichtet? Wir haben die wichtigsten Fakten für Sie zusammengefasst.

Am 22. Juli 2021 beschloss der Bundestag das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Warum?

  • Mit dem BFSG wird die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) umgesetzt.

Was regelt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

  • Bislang sind nur Behörden oder staatlich finanzierte oder co-finanzierte Websitebetreiber zur Barrierefreiheit verpflichtet. Doch ab 2025 wird Barrierefreiheit für die allermeisten Online-Shops und selbst E-Book-Anbieter verpflichtend sein. Produkte und Dienstleistungen sollen für Verbraucherinnen und Verbraucher barrierefrei werden. Es gilt nur für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden.

Wer wird durch das Gesetz zur Barrierefreiheit von Websites verpflichtet?

  • Das neue Gesetz richtet sich an Wirtschaftsakteure und Akteurinnen. Konkret angesprochen sind etwa Produkthersteller und Herstellerinnen, Händler:innen und Dienstleister:innen.

Für welche Produkte gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

  • Hardwaresysteme für Computer für Endverbraucher:innen, einschließlich der Betriebssysteme 
  • Bestimmte Selbstbedienungsterminals: Zahlungsterminals (Hard- und Software), Geldautomaten, Fahrausweisautomaten, Check-in-Automaten, 
  • interaktive Selbstbedienungsterminals zur Bereitstellung von Informationen, mit Ausnahme von Terminals, die als integrierte Bestandteile von Fahrzeugen, Luftfahrzeugen, Schiffen oder Schienenfahrzeugen eingebaut sind, 
  • interaktive Verbraucherendgeräte für Telekommunikationsdienste, 
  • interaktive Verbraucherendgeräte, die für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten verwendet werden, 
  • E-Book-Lesegeräte.

Für welche Dienstleistungen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

  • Telekommunikationsdienste, mit Ausnahme von Übertragungsdiensten zur Bereitstellung von Diensten der Maschine-Maschine-Kommunikation,
  • Folgende Elemente von Personenbeförderungsdiensten im Luft-, Bus-, Schienen- und Schiffsverkehr (außer bei Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdiensten, diese müssen nur Selbstbedienungsterminals barrierefrei anbieten):
  • Websites, Apps, elektronische Tickets und elektronische Ticketdienste, die Bereitstellung von Informationen in Bezug auf den Verkehrsdienst (einschließlich Reiseinformationen in Echtzeit) sowie interaktive Selbstbedienungsterminals,
  • Bankdienstleistungen für Verbraucher:innen,
  • E-Books und deren Software,
  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr.

Bis wann muss das Gesetz für ein barrierefreies Internet umgesetzt werden?

  • Die neuen Regeln gelten ab 2025. Danach gibt es nochmals 5 Jahre als Übergangsfrist für Dienstleistungen. 

Wer kontrolliert die Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes?

  • Dies stellen die Bundesländer im Zuge der sogenannten Marktüberwachung sicher. Dabei unterstützt werden sie von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Sie übernimmt die Koordinierung zwischen den Bundesländern sowie die Kommunikation mit der Europäischen Kommission und anderen EU-Mitgliedstaaten.

Webstandard für digitale Barrierefreiheit helfen allen Usern

Neben rechtlichen Gründen sprechen auch wirtschaftliche und moralische Gründe dafür, dass Ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen komplett zugänglich sind. Bei digitaler Barrierefreiheit geht es letztendlich darum, allen Kunden und Kundinnen eine optimale Customer Experience zu bieten.
Unsere Berater:innen und Entwickler:innen unterstützen Sie beim Thema digitale Barrierefreiheit. Unsere Leistungen decken das gesamte Spektrum ab.
 

Unsere Leistungen zur digitalen Barrierefreiheit